Benutzerdefinierte Chatbots fürs Engineering

Benutzerdefinierte Chatbots fürs Engineering

Künstliche Intelligenz (kurz KI oder englisch AI für „Artificial Intelligence“) gilt als einer der wichtigsten Produktivitätstreiber. Und tatsächlich lassen sich bereits heute zahlreiche Aufgaben stark vereinfachen, vollständig automatisieren oder aber die Ergebnisqualität wird mit KI deutlich gesteigert. Besonders populär sind derzeit sogenannte Chatbots – oder etwas fachlicher ausgedrückt sogenannte Generative Pre-trained Transformer (kurz GPT). Das Unternehmen OpenAI bietet mit seinem Produkt ChatGPT eine besonders leistungsfähige und einfach Form der Chatbots an. Besonders attraktiv ist, dass man die Chatbots für eigene Zwecke anpassen kann. Und somit lasen sich natürlich auch benutzerdefinierte Chatbots fürs Engineering erstellen.

Wir haben die Probe aufs Example gemacht und zunächst mal ausprobiert, wie gut sich diese GPTs für Aufgaben in einem Ingenieurbüro einsetzen lassen. Konkret haben wir verschiedene Aufgabengebiete ausprobiert und waren von der Leistungsfähigkeit begeistert. Eine ideale Voraussetzung für die Arbeit mit GPTs ist, dass sich Aufgaben im Ingenieurswesen typischerweise sehr gut strukturieren lassen. Insbesondere die Arbeit, die mit Hilfe von Software gelöst wird, lässt sich mit GPTs erheblich beschleunigen. Daher haben wir folgende Aufgaben mit einem Chatbot als Unterstützung gelöst:

  • Auslegung eines schnelldrehenden Elektromotors für einen Prüfstand
  • Erstellung eines Modells und Ergebnisberechnung mit der Finite-Elemente-Methode (FEM)
  • Auslegung eines Wärmenetzes

Das Ergebnis überrascht. Alle drei Aufgaben wurden in sehr kurzer Zeit mit einem verkaufsfähigen Ergebnis gelöst. Für die Auslegung des Elektromotors wurde ein MKS-Modell mit elektromechanischer Kopplung erstellt. Dazu wurde die Freeware Scilab verwendet. Sämtlicher Quellcode, der für die Berechnung erforderlich war wurde mit Hilfe eines benutzerdefinierten Chatbots erstellt. Auch die Modellerzeugung wurde durch gezielte Fragen, die vom Chatbot beantwortet wurden, „moderiert“. Auch die Auslegung des Wärmenetzes erfolgte vollständig in Scilab. Die FEM-Berechnung erfolgte in ANSYS, wobei die Modellerstellung sowie die Lösung und Ergebnisdarstellung vollständig in MAPDL erfolgten.

Die gewonnen Erkenntnisse haben wir mit unserer Partnerfirma VALUEversitas in zwei benutzerdefinierte Chatbots fürs Engineering überführt. Diese sind im GPT Store von OpenAI verfügbar und können dort verwendet werden.

Der GPT für die Arbeit mit Scilab findet sich unter dem Link: https://chat.openai.com/g/g-Ez8E7fiP1-scilab-innovator

Der GPT für die Arbeit mit Quellcode rund um ANSYS findet sich unter dem Link: https://chat.openai.com/g/g-XtXsvYfVY-pymapdl-expert

Hinweis: Um mit den GPTs zu arbeiten, ist ein kostenpflichtiger Account bei OpenAI erforderlich!

Fördermittel

Erhalten Sie 15 % unseres Honorars Dank Forschungszulage vom Staat zurück

Seit dem 1. Januar 2020 ist das Forschungszulagengesetz FzulG in Kraft. Damit haben Unternehmen erstmals ein Rechtsanspruch auf die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE). Konkret bedeutet das, dass Unternehmen, unabhängig von ihrer Gewinnsituation eine sogenannte Forschungszulage beantragen können. Die Forschungszulage wird ihnen nach Abschluss des Geschäftsjahres entweder als Gutschrift auf die geschuldete Einkommens- oder Körperschaftssteuer oder bei negativen Gewinnen als Zuschuss gewährt. Die steuerliche Förderung soll die Investitionen in FuE insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen stärken. Grundsätzlich steht die Förderung aber Unternehmen jeder Größe zu. Auch Einzelunternehmen sind antragsberechtigt. Zuschussfähig sind Personalkosten sowie 60 % der Kosten für vergebene FuE-Aufträge – beispielsweise an uns! Das bedeutet, dass Sie 25 % von 60 % unseres Honorars – also 15 % unseres Honorars – vom Staat zurück bekommen können.

Hier die Fakten zur Forschungszulage in Kurzform:

  • Rechtsanspruch auf steuerliche Förderung von FuE-Tätigkeiten seit 01.01.2020
  • Zuschüsse in Höhe von derzeit bis zu 1 Mio. Euro für Unternehmen
  • Der Zuschuss wird mit der Steuerschuld verrechnet und bei negativem Gewinn als Gutschrift ausgezahlt.
  • Der Rechtsanspruch besteht unabhängig von der Unternehmensgröße.
  • Die Beantragung erfolgt in zwei Stufen: Im ersten Schritt wird die Forschungszulagenbescheinigung bei der Bescheinigungsstelle beantrag. Im zweiten Schritt erfolgt der Antrag der Zulage beim zuständigen Finanzamt.

Unternehmen erhalten den Zuschuss nur auf Antrag. In diesem Zuge müssen sie nachweisen, dass sie einen Anspruch auf die Forschungszulage haben. Der Anspruch besteht genau dann, wenn das Unternehmen Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung betreibt.

Vereinfacht und verkürzt ausgedrückt bedeutet Grundlagenforschung die experimentelle oder theoretische Arbeit, die in erster Linie dem Erwerb neuen Grundlagenwissens dient. Unter industrieller Forschung versteht man das planmäßige Gewinnen neuer Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder wesentliche Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen herbeizuführen. Hierzu zählen insbesondere Arbeiten zur Validierung der Grundlagenforschung, wie z.B. die Funktionsdemonstrationen und unter bestimmten Umständen der Prototypenbau unter Labor- oder Technikumsbedingungen. Als experimentelle Entwicklung wird die Nutzung vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln verstanden. Auch hier sind die Funktionsdemonstration und der Prototypenbau sowie die Durchführung von Versuchen als typische Beispiele zu nennen.

Die Optimierung und Weiterentwicklung bestehender Produkte und Verfahren gehört nur unter bestimmten Umständen dazu. Dennoch gibt es zahlreiche reguläre FuE-Tätigkeiten, die im Rahmen der regulären Produktentwicklung förderfähig sind. Das ist gemäß FzulG insbesondere dann der Fall, wenn die Tätigkeiten

  1. auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen,
  2. auf originären, nicht offensichtlichen Konzepten und Hypothesen beruhen,
  3. in Bezug auf das Ergebnis ungewiss sind,
  4. einem Plan folgend und budgetiert sind und
  5. zu Ergebnissen führen, die reproduziert werden können.

Die Forschungszulage beträgt 25 % der förderfähigen Personalkosten sowie 25 % von 60 % der Ausgaben für vergebene Forschungsaufträge. Die Bemessungsgrundlage sowie die maximale Förderung sind dabei begrenzt. Die Bemessungsgrundlage liegt grundsätzlich bei maximal 2 Mio. Euro, wobei aufgrund der Corona-Krise eine Anhebung auf 4 Mio. Euro erfolgte. Diese Obergrenze der Bemessungsgrundlage gilt befristet 2025.

Demnach ergibt sich eine reguläre Obergrenze der Forschungszulage von 500.000 Euro je Jahr und Unternehmen (bzw. Konzern). Aufgrund der temporären Anhebung der Bemessungsgrundlage liegt sie derzeit jedoch bei 1 Mio. Euro je Unternehmen (bzw. Konzern) und Jahr.

Mehr Informationen zum Antragsprozess erfahren Sie u.a. im Blog-Artikel Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung von VALUEversitas sowie auf der offiziellen Info-Seite der Bescheinigungsstelle. Gerne berate ich Sie bei der Antragstellung.

hello world

Hallo Welt!

Willkommen auf unserer neuen Webseite!

Das Ingenieurbüro Dr. Tschesche hat sich im Sommer 2020 vollständig neu ausgerichtet und damit auch eine neue Webseite spendiert bekommen. Der Fokus unseres Angebots liegt nun nur noch auf dem Gebiet der Datenanalyse sowie der Modellbildung und Simulation. Die auf diesen Gebieten vorhandenen Fähigkeiten werden insbesondere für Forschungs- und Entwicklungszwecke branchen- und fachdisziplinübergreifend angeboten.

Dienstleistungen auf dem Gebiet der Messtechnik sowie im Bereich der Produktion werden nun keine mehr angeboten. Die bei uns vorhandene Expertise wird derzeit in ein anderes Unternehmen integriert. Gerne verarbeiten und interpretieren wir jedoch Ihre Messdaten und beraten Ihre Messtechniker bei der Durchführung von Messungen, damit das Messziel im Rahmen der Analyse auch erreicht werden kann.

Weiterhin werden ab sofort alle Leistungen im Zusammenhang mit der Unternehmensberatung, der technischen Beratung sowie das Projektmanagement über die Beratungsgesellschaft VALUEversitas abgewickelt. Gleiches gilt für Arbeiten auf dem Gebiet der Produktentwicklung.